Durch die Verwendung der Worte "ist angestellt" wird ein freier Mitarbeiter zum Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 ArbGG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bezüglich eines Mitarbeiters, der materiell-rechtlich kein Arbeitnehmer ist, erklärt hat, dieser Mitarbeiter sei bei ihm in "hauptberuflicher Tätigkeit angestellt".